Friedhof
Für die Gräbervergabe ist Andreas Mayerhofer, 08630/332 von der Kirchenverwaltung zuständig.
Die Erwerbsgebühren und Grabgebühren wurden ab Januar 2012 neu festgelegt.
Laufzeit | 15 Jahre |
Grabkosten für Einzel- und Familiengrab (auch Urnengräber) | 30,--€/Jahr |
Erwerb Grabstätte | 250,--€ |
Leichenhausgebühr | 55,--€ |
Neue Grabstätten werden durch die Kirchenverwaltung genehmigt. Es dürfen nur verrotbare Urnen in den Gräbern beigesetzt werden. |

Totengräber
Ludwig Pfandl
Moos 12
84579 Unterneukirchen
Tel.: 08633/1296